Neue Förderrichtlinien für die Beleuchtungssanierung durch LED

Die neue BAFA Förderrichtlinie

Eckdaten zur Förderung von

  • Beleuchtungssanierung durch LED
  • Querschnittstechnologien/Systemische Optimierung

 

LED Sanierung Beleuchtungssanierung wird als Einzelmaßnahme gefördert

Antragsberechtigt

  • Kleine und Mittlere Unternehmen bis 250 MA und 50 Mio. € Jahresumsatz bzw. 43 Mio. € Jahresbilanzsumme
  • Sonstige Unternehmen bis 500 MA und 100 Mio. € Jahresumsatz
  • Energiedienstleister mit vergleichbarer Unternehmensgröße

Nicht Antragsberechtigt

  • Unternehmen aus der Land- und Forstwirtschaft, Fischerei sowie der
    Energiewirtschaft und des Steinkohlenbergbaus
  • Unternehmen der öffentlichen Hand (ab 25% Beteiligung)
  • Unternehmen der Kreditwirtschaft und des Versicherungsgewerbes o. ä.
  • Vereine und Stiftungen

Investitionskorridor

  • min. 2.000 € bis max. 30.000 € Netto-Investitionsvolumen einschl.
    Nebenkosten für Planung + Installation pro Antragssteller
    > also nur kleinere Vorhaben!

Fördersumme

  • 30 % der zuwendungsfähigen Kosten für kleine und mittlere
    Unternehmen
  • 20 % der zuwendungsfähigen Kosten für sonstige Unternehmen

Fördergegenstand

  • Beleuchtungssysteme basierend auf LED-Technik sowie
    tageslichtabhängige Steuerung/Regelung
  • Planungs- und Installationskosten bis max. 30% des Investitionsvolumens

Technische Voraussetzungen

  • Min. 500W Gesamtanschlussleistung der neuen Anlage
  • CE-Kennzeichnung, Vorgaben der DIN EN 12464, Vorgaben der VDI-
    Richtlinie 6011 (LMS)
  • Nachweis: Produktdatenblatt des Herstellers

 

SYSTEMISCHE OPTIMIERUNG mindestens zwei Querschnittsprogramme werden zusammen saniert, z.B. Beleuchtung und Pumpen

Antragsberechtigte

  • Wie bei LED Sanierung Einzelmaßnahmen

Voraussetzungen

  • Erstellung eines Energieeinsparkonzepts
  • Nachweis von min. 25 % Energieeinsparung für jedes optimierte System

Investitionskorridor

  • ab 30.000 €  Netto-Investitionsvolumen einschl. Nebenkosten für
    Planung und Installation pro Antragssteller

 

Fördermittel-Kombination

  • Kombination z. B. mit KfW-Mitteln oder länderspezifischer Förderung
    Ist zulässig

 

Fördersumme

  • höchstens 100.000 € pro Antragsteller
  • Energieeinsparung > 35 %
    30 % bei kleinen + mittleren Unternehmen
    20 % bei sonstigen Unternehmen
  • Energieeinsparung 25 % – 35 %
    20 % bei kleinen + mittleren Unternehmen
    10 % bei sonstigen Unternehmen

Fördergegenstand

  • Elektrische Motoren und Antriebe
  • Pumpen
  • Raumlufttechnische Anlagen
  • Druckluftsysteme
  • Anlagen zur Wärmerückgewinnung
  • Beleuchtungssysteme

 


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