Die neue BAFA Förderrichtlinie
Eckdaten zur Förderung von
- Beleuchtungssanierung durch LED
- Querschnittstechnologien/Systemische Optimierung
LED Sanierung Beleuchtungssanierung wird als Einzelmaßnahme gefördert
Antragsberechtigt
- Kleine und Mittlere Unternehmen bis 250 MA und 50 Mio. € Jahresumsatz bzw. 43 Mio. € Jahresbilanzsumme
- Sonstige Unternehmen bis 500 MA und 100 Mio. € Jahresumsatz
- Energiedienstleister mit vergleichbarer Unternehmensgröße
Nicht Antragsberechtigt
- Unternehmen aus der Land- und Forstwirtschaft, Fischerei sowie der
Energiewirtschaft und des Steinkohlenbergbaus - Unternehmen der öffentlichen Hand (ab 25% Beteiligung)
- Unternehmen der Kreditwirtschaft und des Versicherungsgewerbes o. ä.
- Vereine und Stiftungen
Investitionskorridor
- min. 2.000 € bis max. 30.000 € Netto-Investitionsvolumen einschl.
Nebenkosten für Planung + Installation pro Antragssteller
> also nur kleinere Vorhaben!
Fördersumme
- 30 % der zuwendungsfähigen Kosten für kleine und mittlere
Unternehmen - 20 % der zuwendungsfähigen Kosten für sonstige Unternehmen
Fördergegenstand
- Beleuchtungssysteme basierend auf LED-Technik sowie
tageslichtabhängige Steuerung/Regelung - Planungs- und Installationskosten bis max. 30% des Investitionsvolumens
Technische Voraussetzungen
- Min. 500W Gesamtanschlussleistung der neuen Anlage
- CE-Kennzeichnung, Vorgaben der DIN EN 12464, Vorgaben der VDI-
Richtlinie 6011 (LMS) - Nachweis: Produktdatenblatt des Herstellers
SYSTEMISCHE OPTIMIERUNG mindestens zwei Querschnittsprogramme werden zusammen saniert, z.B. Beleuchtung und Pumpen
Antragsberechtigte
- Wie bei LED Sanierung Einzelmaßnahmen
Voraussetzungen
- Erstellung eines Energieeinsparkonzepts
- Nachweis von min. 25 % Energieeinsparung für jedes optimierte System
Investitionskorridor
- ab 30.000 € Netto-Investitionsvolumen einschl. Nebenkosten für
Planung und Installation pro Antragssteller
Fördermittel-Kombination
- Kombination z. B. mit KfW-Mitteln oder länderspezifischer Förderung
Ist zulässig
Fördersumme
- höchstens 100.000 € pro Antragsteller
- Energieeinsparung > 35 %
30 % bei kleinen + mittleren Unternehmen
20 % bei sonstigen Unternehmen - Energieeinsparung 25 % – 35 %
20 % bei kleinen + mittleren Unternehmen
10 % bei sonstigen Unternehmen
Fördergegenstand
- Elektrische Motoren und Antriebe
- Pumpen
- Raumlufttechnische Anlagen
- Druckluftsysteme
- Anlagen zur Wärmerückgewinnung
- Beleuchtungssysteme